Mittwoch, 17. September 2008

gesetz zur korrektur des neigungswinkels bei sich auf bratpfannen im landeanflug befindlichen bienen

hallo, gehts eigentlich noch, da werden wir fussgehenden zweibeiner durchgeregelt bis in die letzte körperzelle, aber das gemeine bienenvieh lässt der gesetzgeber machen was es will???

dabei könnte er sich hier doch mal so richtig austoben. zu regeln wären da u. a. die nicht vorhandenen pausenzeiten beim honigsammeln otter die mehr als bestialische methode, mit der sich die honeys im herbst ihrer kerle entledigen.

da in diesem unserem staate die wichtigen dinge ja bekanntlich vorrang geniessen, sollte man am besten gleich mal mit dem gesetz zur korrektur des neigungswinkels bei sich auf bratpfannen im landeanflug befindlichen bienen beginnen tun.

denn kollisionen von nektartrunkenen bienen nerven nicht nur bratpfannen, sie gefährden auch den sozialen frieden in ober-, unter-, mittel- und niederbayern.

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