Mittwoch, 17. September 2008

gesetz zur korrektur des neigungswinkels bei sich auf bratpfannen im landeanflug befindlichen bienen

hallo, gehts eigentlich noch, da werden wir fussgehenden zweibeiner durchgeregelt bis in die letzte körperzelle, aber das gemeine bienenvieh lässt der gesetzgeber machen was es will???

dabei könnte er sich hier doch mal so richtig austoben. zu regeln wären da u. a. die nicht vorhandenen pausenzeiten beim honigsammeln otter die mehr als bestialische methode, mit der sich die honeys im herbst ihrer kerle entledigen.

da in diesem unserem staate die wichtigen dinge ja bekanntlich vorrang geniessen, sollte man am besten gleich mal mit dem gesetz zur korrektur des neigungswinkels bei sich auf bratpfannen im landeanflug befindlichen bienen beginnen tun.

denn kollisionen von nektartrunkenen bienen nerven nicht nur bratpfannen, sie gefährden auch den sozialen frieden in ober-, unter-, mittel- und niederbayern.

Donnerstag, 4. September 2008

gesetz zur gleichsteillung von anfangs- und endbuchstaben

falls es noch niemanden aufgefallen ist, es gibt da in der deutschen sprache ein zumhimmeldieschreiende ungerechtigkeit. denn viele buchstaben kommen zwar häufig zum einsatz, dürfen aber ein wort oft nur beenden. nur einigen wenigen buchstaben jedoch ist das schwungvolle einleiten eines wortes und damit manchmal auch eines satzes vergönnt.

gibt es z. b. nicht ungleich mehr wörter die mit "n" enden, wie als da welche wären und damit beginnen? was dies für den sozialen status des "n" innerhalb des alphabets bedeutet, mag ich mir garnet ausmalen.

entweder kann oder will das allgemeine gleichbehandlungsgesetz (agg) hier nicht greifen. da ist doch ganz eindeutig die politik gefordert!

also liebe volksvertreter, anstatt ständig im bundestag rumzudösen oder die zeitung zu lesen, kümmert euch mal endlich um die schaffung des

gesetz zur gleichsteillung von anfangs- und endbuchstaben.

nnde nur sozial gerechte nsprache nkönne vom volk gelebt nwerde!!!

gesetz zur regelung der verweildauer von verderblichen und nicht verderblichen waren in plastiktragetaschen mit werblichem aufdruck

kennt ihr das nicht auch, schnell mal in den supimarkt gedüst, ein bisserl this and that geshoppt und die einkäufe anschliessend nach hause geschleift.

doch was passiert dann? da zum auspacken zu faul, darf das gekaufsel erstmal in der plastikgucke warten, anstatt ordnungsgemäss in einem schrank oder kühlschrank verstaut zu werden.

da frage ich mir doch wirklich: haben horden von hochbezahlten produktdesignern für teuer geld verpackungen entwickelt, damit die anschliessend in einer plastiktüte vergammeln?

diesem mehr als ungebührenden und die designerische schöpfungshöhe missachtendem verhalten sollte dringendst einhalt geboten werden!

deshalb fordere ich ein:

gesetz zur regelung der verweildauer von verderblichen und nicht verderblichen waren in plastiktragetaschen mit werblichem aufdruck.

in diesem sollte neben der verweildauer auch die art des geeigneten verweilorts, sowie eine verweilhöchst und -mindesttemperatur festgelegt werden.

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